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Satzung

§1 Gründung

(1) Der Fanclub trägt den Namen „BVB-Fanclub Finnentrop Sauerland“.
(2) Der Fanclub wurde am 24.01.2001 in Finnentrop-Schönholthausen (Gasthof Steinhoff)
gegründet.
(3) Die offizielle Webseite lautet: „https://www.bvb-finnentrop.de“.
(4) Gründungsmitglieder: Christopher Schulte, Jessica Schröder, Dominik Schwermann, Nikolai
Funke und Philipp Honigmann.

§2 Satzung

(1) Dem Fanclub liegt eine eigens erstellte Fanclubsatzung zu Grunde, die nicht auf gesellschaftsrechtlichen Regelungen bzw. Gesetzen basiert.
(2) Die Satzung tritt durch Zustimmung der ordentlichen Mitgliederversammlung im Januar 2012 in Kraft.
(3) Änderungen dieser Satzung können nur durch die Mitgliederversammlung mit mindestens 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(4) Voraussetzung für Satzungsänderungen ist eine Bekanntgabe auf der Fanclubhomepage sowie ein Newsletter per E-Mail an alle Fanclubmitglieder min. 1 Monat vor der Mitgliederversammlung.
(5) Beschlossene Satzungsänderungen treten mit Datum der jeweiligen Mitgliederversammlung in Kraft.

§3 Zweck, Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der „BVB-Fanclub Finnentrop Sauerland“ ist ein Verein zur Pflege der Kameradschaft der Anhänger von Borussia Dortmund. Ziel des Vereins ist es, das Ansehen der Fans des BV. Borussia 09 e.V. Dortmund durch ein ordentliches Auftreten und gemeinschaftliche Aktionen in der Öffentlichkeit positiv darzustellen. Hierbei soll die Gemeinschaft des Fanclubs gestärkt werden und keine wirtschaftlichen Vorteile verfolgt werden.
(2) Seine Mitglieder distanzieren sich von jeder Art rechtsradikaler Parolen, Gewaltanwendung und Diskriminierung. Insbesondere distanzieren wir uns von Diskriminierungsaspekten wie der Herkunft, Hautfarbe, Religion und des Geschlechts.
(3) Der Verein hat seinen Sitz in Finnentrop (NRW). Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(4) Der Verein ist auf unbestimmte Zeit angelegt.

§4 Haftung

(1) Der Fanclub haftet nicht für seine Mitglieder. Jedes Mitglied steht und handelt in Eigenverantwortung und haftet für sich selbst.

§5 Organisation

(1) Organe des Clubs sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
(2) Das Geschäftsjahr entspricht einem Kalenderjahr (01. Januar – 31. Dezember)

§6 Vorstand

(1) Die Leitung des Fanclubs und seine Vertretung obliegen dem Vorstand. Dieser besteht aus mindestens drei volljährigen Mitgliedern. In der Mitgliederversammlung werden zwei Vorsitzende (1. und 2. Vorsitzende(r)), ein(e) Schriftführer(in), ein(e) Kassierer(in) sowie mindestens ein(e) Beisitzer(in) gewählt. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der Stimmen, sofern in dieser Satzung nichts anderes geregelt ist.
(2) Das Aufgabengebiet des Vorstandes liegt in der Leitung, Geschäftsführung, Aufrechterhaltung und Aktivität des Fanclubs. Von den Mitgliedern des Fanclubs erhält der Vorstand volle Handlungsvollmacht, ebenso wie für die Abwicklung von Rechtsgeschäften.
(3) Der Vorstand vertritt den Fanclub gerichtlich als auch außergerichtlich und ist geschäftsführungsbefugt und verpflichtet.

§7 Mitgliederversammlung und Beschlussfassung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
(2) Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl des(r) Kassenprüfers(in), Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung ergeben.
(3) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist im Zeitraum vom 01. Januar bis spätestens 31. März (1. Quartal des Geschäftsjahres) abzuhalten.
(4) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat durch Veröffentlichung auf der Homepage und per E-Mail als Newsletter unter Angabe der Tagesordnung, einzuberufen.
(5) Die Tagesordnung ist zu ändern und/oder zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beim Vorstand beantragt. Eventuelle Änderungen und/oder Ergänzungen sind zu Beginn der Mitgliederversammlung bekanntzumachen. Zudem kann die Mitgliederversammlung Änderungen bzw. Ergänzungen der Tagesordnung beschließen.
(6) Anträge über die Abwahl des Vorstands bzw. eines Vorstandsmitglieds, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(7) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
(8) Die Mitgliederversammlung wird von(m) der(m) 1. Vorsitzende(n) geleitet.
(9) Der Vorstand legt in der Mitgliederversammlung einen Jahres- und Kassenbericht vor.
(10) Nach der Verlesung der Berichte ist der Vorstand ggf. zu entlasten. Hierzu ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
(11) Auf der Mitgliederversammlung wird per Handzeichen abgestimmt. Eine schriftliche und geheime Abstimmung ist nur auf Antrag von mindestens 1/3 aller anwesenden Mitglieder durchzuführen.
(12) Der Vorstand wird jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Fanclubs werden. Gewählt ist, wer mindestens die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Ergibt sich danach nicht die Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder, findet ein zweiter
Wahlgang statt, in dem nur noch die Mehrheitsverhältnisse zwischen den Kandidaten entscheiden. Entfällt danach auf mehrere Kandidaten dieselbe Anzahl abgegebener Stimmen, entscheidet eine Stichwahl. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. Eine Wiederwahl ist zulässig.
(13) Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung in 2-Jahresperioden neu- bzw. wiedergewählt. Die Wahl des(r) 1. Vorsitzenden, des(r) Schriftführers(in) und des 1. Beisitzers(in) erfolgt in einjährigem Abstand zu der Wahl des(r) 2. Vorsitzenden, des Kassierers(in) und des 2. Beisitzers(in).
(14) Im Jahr der Wahl des(r) 1. Vorsitzenden ist zudem ein Kassenprüfer(in) zu wählen, der mit einfacher Mehrheit gewählt werden kann.
(15) Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
(16) Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
(17) Eine Verpflichtung der Mitglieder durch den Vorstand ist auf ihren Anteil am Clubvermögen beschränkt.
(18) Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Fanclubs wird eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder benötigt.
(19) Über die abgehaltene Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist vom Vorstand eine Niederschrift zu verfassen, zu der jedes Fanclubmitglied berechtigt ist, diese einzusehen.

§8 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Fanclubs sind alle bereits im Fanclub eingetragene, zahlende Mitglieder mit Stand vom 31. Dezember 2017.
(2) Neues Mitglied kann ab 2018 jede natürliche oder juristische Person werden, dessen Herz Schwarz-Gelb schlägt.
(3) Bedingung für einen Fanclubbeitritt sind fundierte Interessen am Fanclubdasein des „BVB Fanclub Finnentrop Sauerland“, unterstützt durch min. 5 gemeinsame Heimspielbesuche sowie 3 Auswärtsfahrten mit dem Fanclub. Danach kann die Mitgliedschaft beim Vorstand beantragt werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
(4) Die Fanclubaufnahme erfolgt durch eine Abstimmung des Vorstandes, bei dem die einfache Mehrheit benötigt wird. Mitgliedsanträge können das ganze Geschäftsjahr über gestellt werden, wenn die und § 8 Abs. 3 genannten Bedingungen erfüllt worden sind.
(5) Ein Rechtsanspruch auf die Fanclubaufnahme besteht nicht.
(6) Die Mitgliedschaft im Fanclub entsteht durch Aufnahme in den Verein.
(7) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
(8) Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich bzw. per E-Mail beim Vorstand des Fanclubs
mit kurzer Begründung einzureichen. Ansonsten gilt: „Borussia Dortmund bis in den Tod!“.
(9) Sollte ein Mitglied den Fanclub durch sein Verhalten schädigen, behält sich der Vorstand vor, negativ auffallende Fanclubmitglieder fristlos vom Fanclub auszuschließen. Wichtige Ausschlussgründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die
Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindesten einem Jahr. Ein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Fanclubbeiträge besteht nicht.

§9 Mitgliedsbeitrag und Fanclubkasse

(1) Der Mitgliedsbeitrag für Fanclubmitglieder beträgt 19,09 €.
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich im 1. Quartal vom Fanclub abgebucht. Sollten bei nichtmöglicher Abbuchung des Fanclubs Bearbeitungsgebühren entstehen, sind diese vom jeweiligen Mitglied nachzuzahlen. Mit Unterschrift des Mitgliedantrages wird zudem die Fanclubsatzung anerkannt.
(3) Die Fanclubkasse wird für Ausgaben von Fanclubaktivitäten, Veranstaltungen sowie Aktionen und Anschaffungen rund um den Fanclub genutzt. Ausgaben für einzelne Mitglieder werden nicht getätigt (Ausnahme Präsente).
(4) Die Fanclubkasse trägt eventuell entstandene Mehrkosten durch verschiedene Aktivitäten oder abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Anfallende Mehrkosten wägt der Vorstand nach seinem Ermessen ab.

§10 Punktesystem

(1) Der Fanclub hat auf der Mitgliederversammlung vom 01.02.2013 für die Ticketverteilung ein transparentes Punktesystem eingeführt.
(2) Punkteverteilung:
• Heimspiel 1 Punkt
• Auswärtsspiel 1 Punkt
• Teilnahme an gemeinsamer Busfahrt zum Auswärtsspiel 1 Punkt
• Sollte kein Bus oder eine anderweitig gemeinsam organisierte Fahrt zustande kommen erhält jeder Auswärtsfahrer 2 Punkte
• Auswärtsspiel International 3 Punkte
(3) Über die Saisonspiele wird vom Vorstand eine Liste geführt, in die die jeweiligen Daten bzw. Punkte pro Spieltag eingetragen werden. Diese Liste ist für jedes Mitglied auf der Fanclubhomepage unter dem Menüpunkt „Punktesystem“ einzusehen.
(4) Der Vorstand übernimmt keine Gewährleistung über die Vollständigkeit der Liste und weist auf die Eigenkontrolle der Mitglieder hin. Eine Abänderung von fehlenden Punkten ist bis 3 Tage nach dem entsprechenden Spieltag möglich.
(5) Punkte aus der Vorsaison werden gemäß folgender Auswertung umgesetzt:
• Bundesliga: 10 % der besuchten Spiele werden in die neue Saison übertragen
• DFB-Pokal: 1-2 Spiele = 1 Punkt: 3-4 Spiele = 2 Punkte
• Europäische Spiele: pro Auswärtsspiel 1 Punkt; 1-3 Heimspiele = 0 Punkte; 4-6
Heimspiele = 1 Punkt
(6) Sollte es bei der Ticketvergabe zu Punktgleichheiten kommen, entscheidet das Los.

§11 Kartenverteilung und Auswärtsfahrten

(1) Da der Fanclub ein Bündnis mit den befreundeten Fanclubs „Bigge-Borussen“ und „Siegerland-Wittgenstein“ eingegangen ist, gilt für Auswärtsfahrten generell die Regel „Karte nur in Verbindung mit Bus“. Sollte trotzdem privat angereist werden, ist der Buspreis mitzuzahlen.
(2) Kommt kein Bus zustande, kann die Anreise nach Absprache mit dem Vorstand in Eigeninitiative erfolgen. Des Weiteren behält sich der Vorstand vor, alternative Anreisemöglichkeiten auszuarbeiten.
(3) Für entstandene Schäden in und am Bus, ist jedes Mitglied selber verantwortlich.
(4) Die Kartenverteilung erfolgt nach den jeweiligen Punktelisten je Wettbewerb.
(5) Nachdem ein Mitglied vom Vorstand zum Erhalt eines Tickets informiert worden ist, verpflichtet sich das Mitglied den entsprechenden Preis zu zahlen. Gleiches gilt für sonstige Fanclubveranstaltungen. Eine Befreiung zur Zahlungsverpflichtung durch spätere Abmeldungen von Tickets und Busplätzen erfolgt lediglich dann, wenn durch das Mitglied oder den Vorstand Ersatz gefunden wird. Der Vorstand ist hierbei jedoch nicht verpflichtet für den nötigen Ersatz zu sorgen.
(6) Mitglieder, bei denen der Fanclub eine offene bzw. fällige Zahlungsforderung nicht durchsetzen kann, wird die Vergabe von Tickets, Busplätzen und Fanclubveranstaltungen verwehrt. Des Weiteren kann hier § 8 Abs. 9 zum Tragen kommen.
(7) Die Kartenabholung von Mitgliedern bei Heimspielen hat beim Vorstand bis 90 Minuten vor Spielbeginn, am festgelegten Treffpunkt, zu erfolgen.
§12 Auflösung des Fanclubs
(1) Der Fanclub kann durch Beschluss der Mitglieder auf der Mitgliederversammlung (vgl. § 7 Abs. 18) aufgelöst werden.
(2) Die Liquidation erfolgt hierbei durch den Vorstand. Der Bestand der Fanclubkasse wird im Anschluss unter den Mitgliedern aufgeteilt.

2013 Feb Wegfall des Vorstandsmitglied ‚Geschäftsführer‘ §6 (1)
Änderung der Anzahl ‚Beisitzer‘ §6 (1)
2014 Jan Gestalterische Änderungen
2018 Mär Grundlegende Satzungsänderungen